Neue Verordnungen zur Umsetzung des KiföG sind im Januar 2020 in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft getreten

Wir möchten Sie auch auf zwei neue Verordnungen aufmerksam machen, die die Arbeit in den Kindertagesstätten neu orientieren sollen.

Die Verordnung über die Ausgestaltung und Durchführung der frühkindlichen Bildung soll die inhaltlich konzeptionelle Arbeit jeder KITA im Land an der Bildungskonzeption orientieren. Dabei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bildungskonzeption “die allgemein verbindliche Handlungsgrundlage für das pädagogische Personal“ darstellt. Gleichzeitig wird im §3 „Einrichtungsspezifische Konzeption der Kindertageseinrichtung und Konzeptionen der Tagespflegepersonen“ betont, was nach unserer Lesart die den Einrichtungen und Tagesmüttern den einrichtungsspezifischen Spielraum für die inhaltliche Umsetzung der Bildungskonzeption im speziellen ermöglicht.

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Betont wird die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft, die nun unter den neuen finanziellen Bestimmungen zur Finanzierung der pädagogischen Arbeit auch neu gedacht und konzeptionell beschrieben werden soll.

Fazit: Diese neue Verordnung ist wohl als Aufforderung für alle Einrichtungen, deren Leiter, pädagogischen Fachkräfte und Eltern zu verstehen, ihre einrichtungsspezifischen Konzeptionen in dieses Jahr nochmals unter die Lupe zu nehmen, um den Herausforderungen des neuen KiföG in Zukunft noch mehr gerecht zu werden.

Also bilden Sie eine aktive Bildungs- und Erziehungspartnerschaft vor Ort!

Verordnung über die inhaltliche Ausgestaltung und Durchführung der alltagsintegrierten Beobachtung und Dokumentation in der Kindertagesförderung (Beobachtungs- und Dokumentationsverordnung - BeDoVO M-V) vom 2. Januar 2020

Download Beobachtungs- und Dokumentationsverordnung

Diese zweite Verordnung richtet sich vor allem an die Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen. Über die verschiedenen Verfahren der Entwicklungsbeobachtung und Dokumentation in der KITA wurde in Fachkreisen seit Jahren fachlich sehr kontrovers diskutiert. Auch diese Verordnung wird diesbezüglich wohl keine eindeutige Klarheit schaffen.

Doch eines wurde deutlich, Portfolio-Arbeit wird ausdrücklich als verbindliche Methode beschrieben. Gleichzeitig wurden andere methodische Ansätze (auch wenn bei einigen die Wissenschaftlichkeit noch nachzuweisen wäre) ausdrücklich aufgezählt, insbesondere der Verfahren „Bildungs- und Lerngeschichten“, „Bildungsthemen der Kinder“, „Baum der Erkenntnis“, „KOMPIK“ oder von Verfahren, die Methoden der Interaktionsanalyse zum Gegenstand haben. Hierbei wird offen gehalten, dass sich Einrichtungen und deren Fachkräfte andere Verfahren wählen können, gleichzeitig ist der DESK als Kann-Möglichkeit erwähnt.

Ziel nach dieser Verordnung ist „erhebliche Abweichungen im kindlichen Entwicklungsprozess“ (was noch zu definieren wäre) zu identifizieren, damit die individuelle Förderung nach dieser Verordnung für diese Kinder schneller und zielgerichteter greifen kann.

Fazit: Portfolio-Arbeit braucht jetzt als zentrales Instrument eine gute Qualität. Andere Beobachtungsinstrumente müssen nach Ausrichtung nach dieser Verordnung zur Festlegung individueller Förderbedarfe der Kinder auf den Prüfstand.