Informationen zur Kindertagesförderung

Kita-Stufenplan seit 22. Februar 2021

Im Ergebnis der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. Februar 2021 wurde für die Träger der Kindertageseinrichtungen, ihre Beschäftigten, Kindertagespflegepersonen, Eltern und Kinder mit dem Stufenplan eine nachvollziehbare Perspektive für die Kindertagesförderung unter Pandemiebedingungen geschaffen. Der Kita-Stufenplan gilt seit dem 22.02.2021.

Dem Rückgang des Infektionsgeschehens wurde gleichermaßen Rechnung getragen wie der Vorsicht vor einem diffusen Infektionsgeschehen mit Varianten des Coronavirus. Der bestmögliche Schutz aller Beschäftigten bleibt weiterhin essentiell für die Aufrechterhaltung bzw. Rückkehr zum Regelbetrieb in der Kindertagesförderung. Der Stufenplan richtet sich deshalb grundsätzlich nach der 7-Tage-Inzidenz in dem jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt, in der die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle gelegen ist.

In Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine 7-Tage-Inzidenz unter 100 aufweisen, endete am 22.02.2021 die Schutzphase mit dem Appell an die Eltern, die Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. Alle Kinder können dann wieder die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen besuchen. Es findet dann ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt und die jeweiligen Hygienehinweise sind zu beachten.

Für Landkreise und kreisfreie Städte, die eine 7-Tage-Inzidenz über 150 oder ein diffuses Infektionsgeschehen mit Mutationen aufweisen, gilt weiterhin ein grundsätzliches Besuchsverbot mit der Möglichkeit einer Notfallbetreuung.

Neu wird mit der 6. Corona-KiföVO ÄndVO M-V nunmehr für alle Hortkinder in Innenräumen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (dies sollte eine OP-Maske sein) eingeführt. Es kommt also nicht mehr darauf an, ob die 7-Tages-Inzidenz unter oder über 50 liegt. Auch die Beschäftigten in der Hortförderung sollen nunmehr OP-Masken oder FFP2-Masken tragen. Das gilt weiterhin auf dem Außengelände weder für Kinder noch Beschäftigte. Damit wird die geltende Regelung in der Grundschule nachvollzogen, denn die Grundschulkinder haben durch den Besuch von Schule und zusätzlich Hort bereits viele Kontakte. (Stand: 17.03.2021)

Aktuelle Corona-Kindertagesförderungsverordnung

Fragen und Antworten zur Kindertagesförderung unter Pandemiebedingungen

Hygienehinweise zum Schutz von Beschäftigten und Kindern

Formular zur Gesundheitsbestätigung