Familien in MV: Aktuelle Aktivitäten zum KIFÖG Kindertagesförderungsgesetzes

Im Februar 2018 wurde die Zusammenfassung der Gesetze und Verordnungen zur Kindertagesförderung in MV neu aufgelegt.

KiöG

Schon im Dezember 2018 wurde das Gesetz ergänzt und die neuen Fördermöglichkeiten, welche der Bund und das Land geschaffen haben, wurden schnell im Gesetzestext eingearbeitet.

Änderung KiföG

Derzeit arbeitet die Landesregierung an einer Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes von MV und die Spitzenverbände der Wohlfahrtpflege wurden eingeladen, sich fachlich zum Gesetzentwurf zu äußern. Denn es soll eine Verbandsanhörung diesbezüglich durchgeführt werden.

Sobald öffentliche Dokumente bzw. Stellungnahmen verfügbar sind, werden wir Sie weiter informieren. Denn wir erachten es als wichtig, dass Sie sich als Eltern und Nutzer der Kindertagesbetreuung auch aktiv in die Novellierung mit einbringen sollten.

Es geht um Ihre Kinder!!!!

Bildungs- und Erziehungspartnerschaft wird im KiföG M-V und in der Bildungskonzeption M-V groß geschrieben Die Mitwirkung an der Arbeit in den Kindertageseinrichtungen durch die Eltern wird im KiföG §8 ausdrücklich gewünscht.

"(2) Die für eine Gruppe verantwortliche Fachkraft beruft mindestens zweimal jährlich eine Versammlung der Personensorgeberechtigten der Kinder der jeweiligen Gruppe (Elternversammlung) ein. Die Elternversammlung wählt aus ihren Reihen bis zu zwei Personen zur Vertretung der Gruppe für den sich nach Absatz 3 bildenden Elternrat. Die Personensorgeberechtigten der Kinder einer Gruppe haben das Recht, Elternversammlungen durchzuführen, wenn die Mehrheit das verlangt. Im Rahmen der Elternversammlungen erfolgt eine Verständigung zur Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder. Die Elternversammlungen sollen für Angebote zur Stärkung der Bildungs- und Erziehungskompetenz genutzt werden."

"(4) Der Elternrat wirkt in wesentlichen Angelegenheiten der Kindertageseinrichtung mit, insbesondere bei der Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption, der regelmäßigen Öffnungszeiten und der Essenversorgung der Kinder. …."

Diese weitreichenden gesetzliche Rahmenbedingen ermöglichen eine Mitwirkung der Eltern und laden dazu ein partnerschaftlich und somit gemeinsam für eine gute Qualität in den Kitas zu sorgen.

Wichtig dabei ist zu wissen, Mitwirken bedeutet nicht Mitbestimmen. Doch Bestimmungen ohne Mitwirkung sind auch nicht so viel wert.

Wir fordern Sie auf, sich einzubringen und nicht nur die Kinder in die Einrichtungen zu bringen!!!!!!